Selbstverpflichtung für Kinderkirch-Mitarbeitende
Im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes sind zunehmend bestimmte Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen auch für neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende nur nach Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses möglich. Damit soll ausgeschlossen werden, […]
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