Im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes sind zunehmend bestimmte Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen auch für neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende nur nach Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses möglich. Damit soll ausgeschlossen werden, dass vorbestrafte Täter/innen in der Arbeit mit direktem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen unterkommen.
Die Vorlage dieses Führungszeugnisses gilt nicht für ehrenamtliche Mitarbeitende im Kindergottesdienst, da der Kindergottesdienst nicht mit öffentlichen Geldern finanziert wird, sondern allein im Verantwortungsbereich der Kirchengemeinde liegt.
Deshalb empfiehlt der Oberkirchenrat für Ehrenamtliche eine Selbstverpflichtung. Darin erklärt der/die Mitarbeitende unter anderem, dass kein Verfahren nach den einschlägigen Paragraphen bei ihm/ihr anhängig ist oder eine entsprechende Vorbestrafung besteht.
Der Württ. Evang. Landesverband für Kindergottesdienst hat für seine Mitarbeitenden auf Fortbildungskursen eine Selbstverpflichtung und einen Verhaltenskodex ausgearbeitet. Sie können als Grundlage für eigene Versionen in der Gemeinde genommen werden.
Die Selbstverpflichtung ist in allgemeiner Form gehalten und beschreibt die Haltung, in der Mitarbeitende miteinander und mit den Kindern arbeiten.
Der Verhaltenskodex gibt verbindliche Beispiele dafür, wie diese Haltung im Alltag konkret zum Ausdruck kommt. Er ist als Hilfe für die Mitarbeitenden zu verstehen, aber nicht abschließend. Je nach entstehender Situation gilt es für die Mitarbeitenden im Team immer neu zu überlegen, wie ihr Handeln gut den Inhalten der Selbstverpflichtung entsprechen kann. Dieser Verhaltenskodex ist für die Situation von mehrtägigen Fortbildungskursen im Haus Beilstein ausgearbeitet worden. Für Kinderkirchen in den Gemeinden müsste er an den jeweiligen Bedarf angepasst werden.
Ein herzliches Dankeschön für die Ausarbeitung gilt Rechtsanwältin Sabine Foth aus der Kinderkirche Stuttgart-Heslach.