
Basiskurs (Grundkurs I) | September 2026
Basiskurs (Grundkurs I) – Grundlagen der Kirche mit Kindern
Für jugendliche Mitarbeitende ab 14 Jahren – Anrechenbar für die Juleica-Ausbildung
Inhalte:
- Biblische Geschichten gut und lebendig erzählen
- Kreative Methoden für die Kirche mit Kindern
- Typischer Ablauf eines Gottesdienstes mit Kindern
- Pädagogisches Basiswissen, Aufsichtspflicht, Prävention
- Mit Kindern singen
- Willkommenskultur in der Kirche mit Kindern
- Erste-Hilfe-Kurs – auch für den Führerschein nutzbar!
Die Kurseinheiten sind praxisnah, interaktiv und machen Spaß – mit viel Raum für Austausch, Singen und Gemeinschaft.
Vorerfahrung ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.
Die Jugendleiter*in Card „juleica“ ist Qualitätsmerkmal für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Basiskurs deckt die erforderlichen 40 Schulungseinheiten à 45 Minuten ab. Nach dem 16. Geburtstag und einem Erste-Hilfe-Kurs, der im Basiskurs integriert ist, kann die Juleica kostenlos über den Landesverband beantragt werden.
Weitere Infos: www.juleica.de
Termin: Montag, 07.09.2026 – 17:00 Uhr bis Samstag, 12.09.2026 – 13:00 Uhr
Ort: Haus der Kinderkirche, Klimaschloss Beilstein
Leitung: Markus Grapke (Landespfarrer) und Team
Mindestteilnehmendenzahl (bis 18.08.2026): 8
Kosten: 281 € (Frühbuchung bis 27.07.2026) / 309 € (regulär) für Unterkunft, Verpflegung, Materialien und Tagungsgebühren
Alles für die Kirche mit Kindern – Weitere Infos zu unseren Kursen
Hier findest du alles, was Menschen begeistert, die sich in der Kirche mit Kindern engagieren – ganz gleich, ob du neu einsteigst oder schon Erfahrung mitbringst!
- Theologisches, Pädagogisches, Psychologisches, Kreatives, Liturgisches, Theoretisches, Praktisches …
- Ideen, Impulse und Inspirationen
- Neues entdecken, Bewährtes vertiefen
- Schwung, Energie und Motivation tanken
- Ernsthaftigkeit und Tiefgang erleben – in einer Gemeinschaft, die trägt
- Ein ganzes Schloss – das Klimaschloss Beilstein!
- Und das Wichtigste: jede Menge Spaß!
Anerkennung & Bildungszeit
Der Landesverband für Kirche mit Kindern ist anerkannter Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich (gemäß § 5 Abs. 3 i.V.m. § 6 VO Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg). Das bedeutet: Wer an einer unserer Aus- oder Fortbildungen teilnimmt, kann beim Arbeitgeber Bildungszeit beantragen! Bitte meldet euch frühzeitig an – der Antrag muss spätestens neun Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Übernahme der Kursgebühren
In der Regel übernimmt die Kirchengemeinde die Kursgebühren – bitte vorab klären. Wenn das mal nicht klappt: Meldet euch bei uns – wir finden eine Lösung!